Hier findet ihr Tips und hilfreiche Hinweise, die den erwerb einer Residenzia ermöglichen.
In vielen Fällen raten einige Residenten dazu, sich die Mühe mit der Residenzia nur zu machen, wenn man auch wirklich die Absicht hat, im Land zu bleiben und auch zu arbeiten.
Das normale Visum hat derzeit eine gültigkeit von 90 Tagen.
Man kann sein Visum auch verlängern, oder bei der Ausreise nachzahlen, die * Geldbußen * in diesem Falle sind äußerst gering.
Ich empfehle jedem erstmal ein Jahr in der Dominikanischen Republik zu leben um zu sehen ob man dort auch zurecht kommt, bevor man über eine beantragung einer Residenzia nachdenkt.
Was braucht man für eine Residenzia
1. Original Geburtsurkunde, fallst nicht in der Landessprache ( Spanisch ) muss dann vom Deutschen ins Spanische übersetzt werden von einem Legal zugelassenem Übersetzer getätigt werden
Tip: auf deinem Standesamt stellt man mittlerweile internationale Geburtsurkunde diese kostet ca. sieben Euro
2. Wenn man verheiratet ist sollte man eine original Heiratsurkunde haben und wie im obderen Fall auch in spanische Sprache übersetzen lassen.
3.Braucht man einen Bürgen, der sollte Dominikaner sein oder aber ein legaler Resident im Besitz einer Residencia Permanente
In jedem Fall muss Solvenz nachgewiesen werden, meistens erfolgt das in Form einer Eidestattlichen Erklärung und Banknachweiss, Besitzurkunden etc.
Diese Person muss einen "Garantiebrief" für den Beantagenden schreiben und der muss von Ämtern in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden, genau wie auch die Eidestattliche Erklärung.
Diese Erklärung muss durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik beglaubigt werden.
4. Arbeitsvertrag oder anderer Einkommensnachweiss (z.b. pension etc.) müssen auch auf spanischer sprache nachgewiesen werden.
5. Polizeiliches Führungzeugnis, am besten vor Ort in Deutschland besorgen, dauert etwas 1-2 tage und man bedenke das es in 30 tagen wieder abläuft
Fotos 2 mal 2, 4 von vorne 2 Profilbilder.
Führungszeugnis ausgestellt durch die Nationale Polizei der Dom Rep oder die Procuraduría Fiscal de la República
Wird für minderjährige Auswanderer nicht verlangt.
7. Ergebnis einer allgemeinen medizinischen Untersuchung -einschliesslich HIV- und Drogentest und die Bestätigung des Nichtvorhandenseins ansteckender Krankheiten.
Es sind noch einige Dokumente nötig, die aber nur direkt auf dem Einwanderungsamt erhältlich sind, die kosten in etwa dann zusammen RD$5,000.00.
Am besten ist allerdings immer wenn man Jemanden mit dem ganzen beauftragen kann, gerade wenn man kein oder wenig Spanisch spricht, ausserdem gibt es immernoch Fälle wo "falsche"residencias gemacht werden. Also besser eine vertrauenswürdige Firma wählen wo man dann auch reklamieren kann.
8. Geburtsurkunde: Gebürtige Dominikaner benötigen eine Beglaubigung durch die "Oficina Central de Estado Civil" (Zentrale Zivilstandsbehörde in Santo Domingo).
9. Wenn der Antrag ein Visum für Ehegatten mit einschließt:
Heiratsurkunde, beglaubigt durch das zuständie domminikanische Konsulat oder durch das Standesamt.
Beglaubigtes Führungszeugnis des Ehegatten
Geburtsurkunde des Ehegatten: Falls es sich um einen Dominikaner handelt, beglaubigt durch das Standesamt.
Wohnsitzbescheinigung der "Direccion General de Immigracion" (Ausländerbehörde) für den Ehegatten, aus welcher dessen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik hervorgeht.
10. Wenn der Antrag ein Visum für minderjährige Kinder einschließt:
Geburtsurkunde der Kinder, beglaubigt durch ein zuständiges dominikanische s Konsulat.
Wenn es Kinder von Dominikanern sind, Geburtsurkunde des Vaters oder der Mutter, beglaubigt von der "Oficina Central del Estado Civil" (Zentrale Zivilstandsbehörde in Santo Domingo).
Falls die Eltern keinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik haben, Vollmacht der Eltern an einen Familienangehörigen mit Wohnsitz im Lande zur Ausübung der elterlichen Gewalt.
Wohnsitzbescheinigung der "Direccion General de Inmigracion" (Ausländerbehörde) für die Eltern, falls diese einen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik haben.
Antragsschreiben im Original zuzüglich 6 Kopien
Alle anderen Unterlagen im Original zuzüglich 5 Kopien
Alle Hinweise zu Gebühren die bei der beantragung einer Residenzia anfallen bekommt ihr unter diesem Link Klick
Nach Erteilung dieses Visums durch das Konsulat werden die Akten an die Allgemeine Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) weitergeleitet, welche die provisorische Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeit für ein Jahr ausstellt.
Die "Residencia provisional" wird auch nach einer Gesuchstellung direkt bei der Einwanderungsdirektion in Santo Domingo für die Dauer von 1 Jahr gewährt
Gestützt darauf wird vom Zentralen Wahlrat Junta Central Electoral ein Personalausweis im Spanischen " Cédula " ausgestellt.
Nach Ablauf dieses Jahres kann man dann direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in einem neuen Gesuch um die Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung Residencia definitiva nachsuchen, die alle 2 Jahre durch diese Behörde auf rein administrativem Weg verlängert werden muss.
Dem Gesuch um die "Residencia definitiva" sind wie dem Gesuch um die "Residencia Provisional" zur Unterstützung eine Anzahl Dokumente beizulegen, zu denen neben anderen auch das Ergebnis einer erneuten ärztlichen Untersuchung gehört. Auch dieses Verfahren dauert wie dasjenige zur Ausstellung der "Residencia provisional" normalerweise ca. 3 Monate.
Zur legalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als selbständiger Unternehmer ist eine "Residencia" erforderlich, in welche also eine Arbeitsbewilligung eingeschlossen ist. Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung Residencia ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen in Form von Geldstrafen oder Landesverweis zur Folge haben !
Unter Berücksichtigung der hohen Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten sowie der im allgemeinen wenig effizienten und extrem unzuverlässigen Arbeitsweise der dominikanischen Konsulate im Ausland (bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen spielen neben politischen Kriterien in erster Linie persönliche Beziehungen und nicht Fähigkeiten eine Rolle) empfiehlt es sich jedoch, direkt bei der Einwanderungsbehörde in Santo Domingo ein Gesuch um Ausstellung einer "Residencia provisional" nach der Einreise ins Land als Tourist einzureichen. Bezüglich der bei der Gesuchstellung um ein "Visa de residencia" bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland einzureichenden Dokumente existieren Angaben auf einem Merkblatt des Aussenministeriums.
Gesuchsstellung direkt bei der Einwanderungsbehörde Dirección General de Migración in Santo Domingo einreichen.
Residencia Temporal
Dominikanische Cedula Dominikanischer Pass. Bei diesem Bild handelt es sich nicht um eine Residenzia